FDP Fraktion des Landkreises Karlsruhe

Karlsruhe, Blick aus dem 19 OG

Die Fraktion der Freien Demokraten - FDP - im Kreistag des Landkreises Karlsruhe setzt sich ein:

Aktuelle Beiträge

Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Was zu beachten ist beim Einbau von Heizungsanlagen im Bestand während der Übergangsphase bis 2026 2028
Regelungen des Gebäude Energie Gesetzes GEG 2024

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Mobilität

Eine Mobilitätsabgabe zugunsten des öffentlichen Personenverkehrs, die entweder jeder Bürger oder jeder Fahrzeughalter zu zahlen hat, sollte nicht eingeführt werden, so lange wie die vollständige

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Krisenvorsorge

Corona hat gezeigt, wir sinnvoll und nützlich die Existenz des Landratsamts ist. Insellösungen, die Berücksichtigung von Sonder- und Eigeninteressen führt zu höheren Kosten und schlechteren

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Kreiskliniken

Die Versorgung des Landkreises mit Kliniken, Fachärzten, Versorgungszentren soll weiterhin auf hohem Niveau erfolgen. Durch Kooperationen, Nutzung geeigneter und vorhandener Technologien, durch eine systemischen Betrachtung

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Kreisumlage

Die Kreisumlage niedrig zu halten, ist eines der Ziele der FDP-Kreistagsfraktion. Die Kommunen haben größtenteils Probleme mit ihren Haushalten. Zu viele Aufgaben wurden ohne Gegenfinanzierung

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Die Kreisräte der FDP-Fraktion im Kreistag

Willy Nees  
Werner Schön  
Dr. Martin Keydel  
Prof. Jürgen Wacker  
Mitglied bis 31.01.2024   
Gernot Lorch  
Die Kreisräte werden alle fünf Jahre von den Bürgern der einzelnen Gemeinden des Landkreises gewählt.

FDP-Fraktion im Kreistag des Landkreises Karlsruhe

Der Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises. Er ist kein Parlament und kein Organ der Legislative. Er ist Organ der kommunalen Selbstverwaltung und zählt zur Exekutive, ebenso wie die Stadt- und Gemeinderäte.
 
Der Landkreis Karlsruhe ist eine Gebietskörperschaft, er koordiniert ein Gebiet mit ca. 450.Tausend Einwohnern und 6 großen Kreisstädten. Er zählt zur Region Mittlerer Oberrhein im Regierungsbezirk Karlsruhe.
Zu den Hauptaufgaben des Kreistags gehören:
 
  1. die Genehmigung des Haushaltsplans des Landkreises, der die Einnahmen und Ausgaben des Kreises für das kommende Jahr festlegt.
  2. Der Kreistag überwacht die Arbeit der Kreisverwaltung.
  3. Er legt wichtige Grundsatzentscheidungen für den Landkreis fest, wie z.B. die strategische Ausrichtung oder die Entwicklung von Konzepten.
  4. Der Kreistag wählt den Landrat oder die Landrätin.
  5. Er beschließt Satzungen und Verordnungen, die für den Landkreis gelten, wie z.B. eine Verordnung über die Schülerbeförderung oder eine Satzung über die Abfallentsorgung.